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Wagner Verlag © ist eine eingetragene Marke



ISBN: 978-3-86279-164-4

Größe: 15 x 22,5 cm Hardcover
485 Seiten, 286 s/w Illustrationen

Gewicht: 878 Gramm

Preis: 24,80
inkl. MwSt


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Inhalt
Presse
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Giuseppe Cellura - Autor/in


RAUCHVERBOT

Die Abgrenzung einer rauchenden Gesellschaft und die Zerstörung der deutschen Gastronomie 


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Presse





Gelnhäuser Neue Zeitung
Magazin "Lesen"
vom 14.03.2012

LESEN ist das Buchmagazin der Gelnhäuser Neuen Zeitung und eine Publikation der Verlagsgesellschaft Madsack.












Pressetext
.
vom 19.01.2012



ist auch auf folgendem Internetportal erschienen:

www.24PR.de

www.premiumpresse.de

www.klamm.de



Die in den deutschen Bundesländern erlassenen Nichtraucherschutzgesetze haben durchaus ihre Berechtigung, denn die gesundheitliche Beeinträchtigung durch Passivrauchen ist hinreichend dokumentiert. Gleichzeitig stößt die Umsetzung auf Verwirrung und Unverständnis. Die Regierungen befürworten den Schutz der Nichtraucher, gleichzeitig stellt die Tabaksteuer eine nicht unwesentliche Steuereinnahmequelle dar. Der politische Umgang mit der Droge Nikotin erscheint inkonsequent und sinnentfremdet. Darüber hinaus sorgen diverse Ausnahmeregelungen für jahrelang andauernde politische Diskussionen.
Dem gesundheitlichen Aspekt und dem Schutz des Individuums steht das Interesse einer ganzen Branche gegenüber. Viele Gastronomiebetriebe sehen sich in ihrer Existenz bedroht. Die teilweise absurden Folgen des Gesetzes sorgen für Unklarheiten und ständig währende Auseinandersetzungen.
Giuseppe Cellura ist Gastronom und Betreiber einer Café-Bar und somit unmittelbar existenziell vom Rauchverbot betroffen. Er führte eine Auseinandersetzung mit Anwälten und Gerichten, die zum längsten Rauchverbot-Prozess in Deutschland wurde und die Aufmerksamkeit der Medien auf sich zog. In diesem Buch erzählt er seine persönliche Geschichte. Zahlreiche Daten, Fakten und Analysen liefern informatives Hintergrundwissen. Die Dokumentation des Prozesses erzeugt Verwunderung über die manchmal irrwitzigen Auswüchse des deutschen Rechtssystems.

Der Autor:
Giuseppe Cellura, geboren 1977, ist leidenschaftlicher Gastronom und seit 1998 erfolgreicher selbständiger Unternehmer. 2008 setzte er sich intensiv mit dem Phänomen Rauchverbot auseinander und löste den längsten Rauchverbot-Prozess in Deutschland aus.





AHGZ (Allgemeine Hotel- und Gastronomie-Zeitung)
rk
vom 31.12.2011



Soll in Kneipen geraucht werden können oder nicht? Und was ist mit Raucherzimmern in Speiselokalen? Giuseppe Cellura war als Gastronom und Betreiber einer Cafe-Bar stark vom Rauchverbot betroffen. Seine Erfahrungen mit Politik und Justiz hat er in seinem Buch Rauch-verbot zusammengefasst (Wagner Verlag, 24,80 Euro). Eine persönliche Geschichte, untermauert mit Daten und Fakten zum Thema Rauchen und Gastronomie.





Kölner-Stadt-Anzeiger
Susanne Hengesbach
vom 23.12.2011

Raucher siegen vor Gericht

Im Café in den Köln-Arcaden darf ab sofort wieder gequalmt werden. Das Urteil des Verwaltungsgerichts lautet, dass das Café, welches sich „ohne einen abgeschlossenen Gastraum offen auf der Lauffläche des Einkaufszentrums befindet“, als Rauchergaststätte geführt werden kann.


Köln - Giuseppe Cellura hat sich die viele Arbeit nicht vergebens gemacht. Der junge Italiener, der seit 2008 darum kämpft, seine Espresso-Bar im Basement der Köln-Arcaden als Raucherlokal führen zu dürfen, hat vom Verwaltungsgericht Köln soeben sein vorzeitiges Weihnachtsgeschenk erhalten. Das Urteil lautet, dass das Café, welches sich „ohne einen abgeschlossenen Gastraum offen auf der Lauffläche des Einkaufszentrums befindet“, nun tatsächlich als Rauchergaststätte geführt werden kann.

Cellura war es in seinem Jahre andauernden Rechtsstreit gar nicht darum gegangen, sich im eigenen Betrieb nach Herzenslust Zigaretten anzünden zu dürfen, er – selber Nichtraucher – wollte nach eigenen Worten lediglich einer Ungleichbehandlung den Riegel vorschieben und eine Wettbewerbsverzerrung korrigieren. Vor diesem Hintergrund sammelte er in den zurückliegenden zwei Jahren Fakten und schrieb das Buch „Rauchverbot“, das sich im Wesentlichen mit den eigenen Prozessen befasst.

Der Fall Cellura ist insofern ein besonderer, als es sich hier letztlich um die Frage drehte, in wieweit für eine nicht durch eigene Wände abgegrenzte gastronomische Fläche dieselben Regeln wie für einen geschlossenen Raum gelten. Cellura hatte es als absurd bezeichnet, dass auf den Gängen der Köln-Arcaden das Rauchen erlaubt ist, in seiner 73 Quadratmeter großen Espresso-Bar hingegen nicht. Nachdem das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen zunächst der Stadt Köln recht gegeben hatte, die das Betreiben einer Rauchergaststätte vor den örtlichen Gegebenheiten für unzulässig erklärt hatte, folgte das Verwaltungsgericht Köln nun der Argumentation des Klägers und hob das Rauchverbot auf.

In der Begründung hieß es, das Nichtraucherschutzgesetz setze nicht voraus, dass die Gastfläche sich in einem abgeschlossenen Raum befinde. Eine solche Einschränkung sei weder dem Gesetztes-Wortlaut noch der Gesetzesbegründung zu entnehmen, denn der Gesetzgeber habe keinen umfassenden Schutz für Nichtraucher in Einkaufszentren erreichen wollen. Gegen das Urteil kann beim Oberverwaltungsgericht Münster binnen eines Monats Berufung eingelegt werden. Die Stadt hat am Mittwoch bereits angekündigt, das auch zu tun.







EXPRESS
ROBERT BAUMANNS und VANESA BORBAS
vom 22.12.2011

Rauch-Rebellen siegen! Stadt geht in Berufung

Köln – Neue Runde im Streit um das Rauchverbot in den Köln Arcaden in Kalk.

Das Verwaltungsgericht Köln hat am Donnerstag im Hauptsacheverfahren entschieden, das von der Stadt Köln verhängte Rauchverbot aufzuheben.



Giuseppe Cellura hat ein Buch über seinen Kampf mit dem Behörden um das Thema Rauchen geschrieben.
Foto: Jocham


Das Café liegt im Untergeschoss des Einkaufszentrums. Der Rauch würde von dort durch alle drei Etagen ziehen, weil das Café keine geschlossene Fläche ist, sondern nach allen Seiten und oben offen.

Der Gesetzgeber habe keinen Schutz für Nichtraucher in Einkaufszentren vorgesehen, so die Begründung des Gerichts.

Giuseppe Cellura, der klagende Cafébetreiber, ist zufrieden: „Die Entscheidung ist nicht schlecht. Es war ein langer Weg.“

Und der wird wohl noch länger: Ordnungsamtschef Robert Kilp kündigt Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht Münster an, das der Stadt in der Sache schon einmal Recht gegeben hatte. „Das Rauchverbot besteht, bis über die Berufung entschieden ist“, so Kilp.







report-k.de
[cs, Foto: PR]
vom 21.12.2011

Köln-Arcaden: Im Cafe darf geraucht werden

Cafe mitten im Einkaufszentrum Köln-Arcaden darf als Raucherclub geführt werden. Das hat heute das Verwaltungsgericht Köln entschieden. Damit folgten die Richter dem Betrieber des Cafes und entschieden gegen die Stadt Köln. Aktualisiert: Stadt will Berufung einlegen.


Foto: Das Cafe in den Köln-Arcaden (PR)


Mitten im Einkaufszentrum der Köln-Arcaden darf nun geraucht werden. Das Cafe befindet sich mitten im Einkkaufszentrum und ist weder durch eine Decke noch durch Wände abgetrennt. So ist die rund 73 Quadratmeter große Gastfläche von allen Seiten zugänglich. Mit seinem Urteil entschied das Verwaltungsgericht Köln heute, dass der Betreiber das Cafe als Raucherclub führen darf. Darüber war es zwischen dem Betreiber und der Stadt Köln zu einem Streit gekommen. Die Richter entschieden nun, dass geraucht werden darf, weil die Gastfläche unter 75 Qudratmetern liegt und kein abtrennbarer Nebenraum eingerichtet werden kann. Allerdings dürfe der Betreiber keine Speisen zubereiten und muss Minderjährigen den Zutritt verwehren. Das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen hat in vorläufigen Rechtsschutzverfahren der Stadt Köln Recht gegeben.

Im Hauptsacheverfahren ist das Verwaltungsgericht Köln der Argumentation des Klägers gefolgt und hat das Rauchverbot aufgehoben, da das Cafe als Rauchergaststätte betrieben werden könne. Das Nichtraucherschutzgesetz setze nicht voraus, dass die Gastfläche sich in einem abgeschlossenen Raum befinde. Eine solche Einschränkung sei weder dem Gesetzeswortlaut noch der Gesetzesbegründung zu entnehmen, denn der Gesetzgeber habe keinen umfassenden Schutz für Nichtraucher in Einkaufszentren erreichen wollen. Der Gesetzgeber habe vielmehr die „getränkegeprägte Kleingastronomie“ vor Augen gehabt. Hiervon profitiere auch der Kläger, dem wegen der Abwanderung seiner rauchenden Kunden zu den konkurrierenden Betrieben mit Raucherraum alsbald die Vernichtung seiner wirtschaftlichen Existenz drohe. Gegen das Urteil kann innerhalb eines Monats nach dessen Zustellung Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster gestellt werden.

Stimmen zum Urteil
16:20 Uhr > Stadt will Berufung einlegen
Die Stadt Köln hat soeben angekündigt, gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Köln beim Oberverwaltungsgericht in Münster Berufung einlegen zu wollen.

17:20 Uhr > Betreiber veröffentlichte Buch zum Prozess
"Wie aus dem Urteil zu entnehmen ist, haben wir in Deutschland ein Nichtraucherschutzgesetz mit Ausnahmen, welches zur extremen Wettbewerbsverzerrung führt. Dieses Urteil zeigt, dass wir doch noch in eine Demokratie leben und dass eine Gleichbehandlung der Bürger wichtig ist. Die Folgen aus dem Gesetz, aufgrund der Ungleichbehandlung aus den Ausnahmeregelungen, haben mein Betrieb existenziell gefährdet und mich privat, finanziell und gesundheitlich belastet. Ich freue mich darüber, dass das Gericht doch noch diese Realität erkannt hat und somit das Urteil vom Bundesverfassungsgericht nicht wiedersprochen hat, in welches gesagt wurde: "Entscheidet sich der Gesetzgeber aufgrund [...] für ein Konzept des Nichtraucherschutzes in Gaststätten, dass den Gesundheitsschutz im Ausgleich insbesondere mit der Berufsfreiheit der Gaststättenbetreiber verfolgt, so müssen Ausnahmen vom Rauchverbot derart gestaltet sein, dass sie auch bestimmte Gruppen von Gaststätten - hier: die getränkegeprägte Kleingastronomie - miterfassen, um bei diesen besonders starke wirtschaftliche Belastungen zu vermeiden", sagte Giuseppe Cellura, Betreiber des Cafes, gegenüber report-k.de.

Der Gastronom führt seit 2008 diesen Rauchverbots-Prozess. Inzwischen ist der auch Autor. Im Dezember veröffentlichte er sein Buch "RAUCHVERBOT -Die Abgrenzung einer rauchenden Gesellschaft und die Zerstörung der deutschen Gastronomie". Darin schildert er das Verfahren und die Vorgehensweise der Stadt ihm gegenüber. Zudem vertritt er darin die These, dass das Rauchverbot-Gesetz zur Zerstörung vieler Gastronomie-Betriebe in Deutschland führt.







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