ISBN: 978-3-86279-314-3 Größe: 13 x 20 cm Seitenzahl: 96 Seiten, 6 s/w Illustratione 2 vierf. Fotos Gewicht: 136 Gramm Buchrücken »
| Kati Berg - Autor/in ICH KLAGE AN Das Netzwerk
Inhalt Mein Buch soll all jenen, die Ähnliches durchgemacht haben, zeigen, dass sie nicht allein sind. Es soll aber auch all jene, die derzeit oder in Zukunft in einer ähnlichen Situation sind, wachrütteln, vorsichtiger und informierter zu sein, um mit einem gesunden Misstrauen die Situation besser zu meistern. Ich habe als Patientin nicht nur schlechte Erfahrungen mit Ärzten gemacht – mit einem Gynäkologen und einem plastischen Chirurgen, sondern danach auch einen fast vergeblichen Kampf um mein Recht auf Entschädigung geführt. Dabei musste ich erfahren, wie Personen, die kraft ihrer Position ein besonderes Ansehen genießen, sich illegaler Mittel bedienen, ihr Amt missbrauchen und sich so strafbar machen; aber die Justiz sieht darüber hinweg – ja, sie tut alles um ein Strafverfahren zu vereiteln. Ich war der Meinung, dass man nichts zu befürchten hat, wenn man das, was man sagt, auch beweisen kann. Leider ist dem nicht so. Um einen realen Anklagepunkt zu schaffen, bedient sich der Arzt zweier Detektive, um mir Aussagen zu seinem „Pfusch“ zu entlocken. Er klagt mich auf Unterlassung. Der Arzt rettet sich bei Vorlage der belastenden Befunde durch Abwesenheit; dann dreht der Richter den Prozess ab. Der Arzt musste bis heute keine Stellungnahme zu den von ihm zurückbehaltenen Befunden abgeben; weder mündlich noch schriftlich! Befunde, die den Betrug des Arztes offenbaren, will das Gericht nicht wahrhaben, d. h. sie werden ignoriert! Der Richter ist frei in seiner Entscheidung! Auch, wenn er dabei Amtsmissbrauch begeht? Der Patientenvertreter vertritt nicht mich, sondern ist bemüht, den Arzt zu schützen. Er gibt ein Gutachten ohne Befunde in Auftrag, reicht die von mir eingeforderten Befunde nicht an die Versicherung weiter, weigert sich auf Grund einer neuen Ausgangslage ein Gespräch mit dem Versicherungsvertreter einzuberufen und und und ... Drei Jahre Hinhaltetaktik bewirken, dass für die gerichtliche Verfolgung des OP-Schadens die Verjährung eintritt. Meine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft wegen vermuteter Beweismittelfälschung hatte keine Chance. Das Ergebnis einer Untersuchung der Staatsanwältin wird mit Hilfe eines Paragrafen zur formlosen Handlung erklärt. Es hätte für den Arzt negative Folgen gehabt. Da gibt es aber auch einen Paragrafen, der es dem Oberlandesgericht verbietet, Beweismittel zu prüfen, um ein eingestelltes Verfahren zuzulassen!! Es darf niemand kontrollieren, ob der Akt noch vollständig ist, ob Beweise unter den Tisch gefallen sind. Alle Macht den Staatsanwälten, beziehungsweise dem Oberstaatsanwalt, denn die Staatsanwältin geriet unter Druck. Für den plastischen Chirurgen arbeitet ein ganzes Netzwerk! Patientenvertreter, Gutachter Justiz ...! Ein Korruptionsskandal „im Kleinen“? – Und bis hin ins Ministerium ist niemand bereit, die Sache zu prüfen, denn ich habe es unterlassen, Berufung einzulegen. Es wäre auch zwecklos gewesen, denn das Urteil war gewollt falsch und das Recht muss man sich auch leisten können! In meinem Buch versuche ich alle diese Machenschaften, Undurchsichtigkeiten, Packeleien, Verstrickungen ... zu beleuchten, zu entwirren. Es gibt viele Fragezeichen, aber dem aufmerksamen Leser wird es nicht entgehen, dass hier Fehlhandlungen gesetzt wurden, die einem Rechtsstaat unwürdig sind! Ich habe in Deutschland sechs Verlage gefunden, die mein Manuskript drucken möchten, aber nicht einen einzigen Verlag in Österreich. Auch war für manche Zeitungsverlage das Thema nicht mehr aktuell genug – oder ... ? Das im Buch erwähnte Landesblatt wollte jedenfalls keinen Skandal! Leider passte das Thema auch in keine ORF-Sendung! AUSTRIA, QUO VADIS?
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